Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung?

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Reisepass oder  Personalausweis)
  • 1 biosymetrisches Lichtbild neueren Datums, ohne Kopfbedeckung, 35 mm x 45 mm
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehtestelle (bei Optikern und Augenärzten erhältlich), darf nicht älter als 2 Jahre sein
  • Nachweis über Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmassnahmen oder die Ausbildung in Erster Hilfe
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein
  • Geld für die Antragsgebühren bei der zuständigen Behörde
  • Zettel mit Fahrschulstempel oder Visitenkarte

 
Eine Ausnahme bildet auch hier die Klasse Mofa (siehe weiter oben)

Zeitpunkt des Beginns der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule:

Gleichzeitig mit der Antragstellung kann auch mit der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden.
Die Theorieprüfung kann bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
Die Aushändigung des Führerscheines erfolgt jedoch erst am jeweiligen Geburtstag.

 

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